ORF 1, Seite 642 punkt 2, zum Inhalt springen.
Gesundheit Aktuell
Aktuell
GESUNDHEIT
Unterseite 2 von 3
Änderung bei Nikotinbeuteln und
E-Liquids
Nikotinbeutel dürfen in Zukunft nur
noch in Trafiken ausgegeben werden.
Auch E-Liquids können nur noch über
Trafiken und “Dampfershops“ (E-Liquid-
Fachgeschäfte) mit Lizenz vertrieben
werden.
Das Werbeverbot für Trafiken und
Dampfershops und das Verbot des
Internethandels soll zudem zu einer
deutlich verbesserten Regulierung
beitragen, so das Ministerium.
Diese Seite verwendet nur für den Betrieb notwendige Cookies. Nähere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.