Änderung bei Nikotinbeuteln und
Nikotinbeutel dürfen in Zukunft nur
noch in Trafiken ausgegeben werden.
Auch E-Liquids können nur noch über
Trafiken und “Dampfershops“ (E-Liquid-
Fachgeschäfte) mit Lizenz vertrieben
Das Werbeverbot für Trafiken und
Dampfershops und das Verbot des
Internethandels soll zudem zu einer
deutlich verbesserten Regulierung
beitragen, so das Ministerium.