EuGH: Banken müssen bei Betrug
Die Kundin meldete den Vorgang und
den Verlust von
Euro am nächsten
Tag ihrer Bank. Das Institut lehnte
eine Erstattung aber ab: Die Frau habe
den Betrug durch grobe Fahrlässigkeit
ermöglicht. Die Kundin zog vor ein
polnisches Gericht, das dem EuGH den
Fall zur Klärung vorlegte.
Das europäische Höchstgericht entschied
zugunsten der Klägerin: Banken müssen
Beträge aus solchen Vorgängen sofort
erstatten, wenn Kund/innen sie recht-
zeitig informieren. Der Gerichtshof
verwies auf das Ziel, ein hohes Maß an
Verbraucherschutz zu gewährleisten.