D: Ersatzgerät bei Gewährleistung
Wer bei einem neuen Smartphone oder
Tablet einen Mangel feststellt, darf
bei einer Neulieferung ein fabrikneues
Gerät erwarten. Das entschied das Land-
gericht München I in einem Verfahren
der Verbraucherzentrale Bayern gegen
den US-Konzern Apple. Das Urteil ist
noch nicht rechtskräftig.
Apple hatte teils Austauschgeräte ange-
boten, die Teile aus bereits ausgelie-
ferten und innerhalb der Widerrufsfrist
zurückgegebenen Geräten enthielten.
Das Landgericht München I: Ein Gerät
sei nur dann neu, wenn es noch nicht
verkauft oder an einen Kunden ausge-