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EuGH schränkt Werbung für Nahrungs-
ergänzungsmittel ein
Gesundheitsbezogene Werbung für Safran-
extrakt, Ginkgo und andere pflanzliche
Inhaltsstoffe ist in der EU bis auf
weiteres verboten.
Das Verbot gelte so lange, bis die EU-
Kommission die werblichen Aussagen
geprüft und in die dafür vorgesehen
Liste aufgenommen hat, so ein Urteil
des Europäische Gerichtshofs. Vor allem
für den lukrativen Markt mit Nahrungs-
ergänzungsmitteln dürfte das Urteil
spürbare Folgen haben.
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