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Arbeiterkammer (AK) warnt vor Tablet-
Verträgen ohne Rücktrittsrecht
Immer öfter werden Verträge nicht mehr
auf Papier, sondern digital abgeschlos-
sen - etwa auf einem Tablet oder spezi-
ellen Unterschriftenpad. Doch wer in
den Geschäftsräumen eines Unternehmens
unterschreibt, hat kein Rücktritts-
recht.
Um solche Fälle künftig zu vermeiden,
fordert die AK eine Änderung im Konsu-
mentenschutzgesetz. Verträge, die digi-
tal in Geschäftsräumen abgeschlossen
werden, sollen künftig nur gültig sein,
wenn Konsument/innen eine ausgedruckte
Vertragskopie vorgelegt bekommen und
diese handschriftlich unterschreiben.
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