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Neues Recht auf Reparatur
Ab 1.Oktober gelten in Österreich
neue Regeln für die Reparatur von
Haushaltsgeräten und Mobiltelefonen.
Hersteller müssen für bestimmte Pro-
dukte auch nach Ablauf der Gewährleis-
tungsfrist eine Reparatur anbieten.
Die Verpflichtung entfällt nur, wenn
eine Reparatur unmöglich ist. Je nach
Produkt besteht das Recht auf Reparatur
sieben bis zehn Jahre ab dem Zeitpunkt,
zu dem das jeweilige Modell zuletzt
in Verkehr gebracht wurde.
Die Reparatur muss kostenlos
oder zu einem “angemessenen Preis“
angeboten werden.
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