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OGH bestätigt Datenschutzverstoß
bei CRIF
Die Kreditauskunftei CRIF hat personen-
bezogene Daten, die von Adressverlagen
zu Marketingzwecken gesammelt wurden,
unzulässig für Bonitätsbewertungen
verwendet. Das hat der Oberste
Gerichtshof (OGH) in mehreren
Verfahren festgestellt.
Nach den OGH-Entscheidungen plant
die Datenschutzorganisation noyb nun
auch eine Sammelklage - rechtlich eine
sogenannte Abhilfeklage - gegen CRIF.
Im Erfolgsfall geht noyb von einem
Schadenersatz von
Euro pro
betroffener Person aus.
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