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TIWAG-Strompreiserhöhungen unzulässig
Der Tiroler Energieversorger TIWAG
hat in Sachen Strompreiserhöhungen aus
den Jahren 2022 und 2023 in mehreren
Fällen durch rechtskräftige Urteile
des Landesgerichts und Oberlandes-
gerichts Innsbruck juristische
Niederlagen hinnehmen müssen.
Betroffene Kunden sollten jetzt
ihre Ansprüche prüfen lassen. Denn
Rückforderungsansprüche würden der
Verjährung unterliegen: “Wer nicht
rechtzeitig tätig wird, riskiert,
seine Ansprüche zu verlieren.“
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