ORF 2, Seite 423 punkt 2, zum Inhalt springen.
Help
HELP
Unterseite 2 von 2
D: Sammelklage gegen Facebook nach
Datenvorfall
Lange war strittig, unter welchen Vor-
aussetzungen man Schadenersatz geltend
machen kann.
Mitte November entschied der deutsche
Bundesgerichtshof (BGH), dass dafür der
Nachweis reicht, zu den Opfern des
Datendiebstahls zu zählen. Es sei weder
nötig, dass die Daten nachweislich
missbraucht wurden. Noch müssten die
Betroffenen Belege dafür liefern, dass
sie nun in besonderer Weise beeinträch-
tigt sind. Beim bloßen Kontrollverlust
könne der Schadenersatz aber nicht
allzu hoch ausfallen; als Richtwert
wurden
Euro genannt.
Diese Seite verwendet nur für den Betrieb notwendige Cookies. Nähere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.