D: Sammelklage gegen Facebook nach
Lange war strittig, unter welchen Vor-
aussetzungen man Schadenersatz geltend
Mitte November entschied der deutsche
Bundesgerichtshof (BGH), dass dafür der
Nachweis reicht, zu den Opfern des
Datendiebstahls zu zählen. Es sei weder
nötig, dass die Daten nachweislich
missbraucht wurden. Noch müssten die
Betroffenen Belege dafür liefern, dass
sie nun in besonderer Weise beeinträch-
tigt sind. Beim bloßen Kontrollverlust
könne der Schadenersatz aber nicht
allzu hoch ausfallen; als Richtwert