Gutscheinklauseln gekippt: AK gewinnt
Zeitliche Befristung, Einschränkungen
bei Produkten und ein Einlöselimit -
mehrere Klauseln zu Zalando-Gutscheinen
waren unzulässig. Die Arbeiterkammer
(AK) Oberösterreich hat vor dem Ober-
landesgericht (OLG) Wien Recht
Zalando hatte in seinen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt,
dass Geschenkgutscheine nur fünf Jahre
gültig sind. Wer sie bis dahin nicht
einlöst, verliert das bezahlte Geld.
Das Oberlandesgericht Wien hat diese
Regelung nun für unzulässig erklärt.