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Arbeiterkammer erfolgreich gegen
Klauseln in Magenta-Telekomverträgen
Die Arbeiterkammer (AK) haben nach
eigenen Angaben erfolgreich gegen
Klauseln in Telekomverträgen des
Handyanbieters Magenta geklagt.
Magenta hat sich verpflichtet, bestimm-
te Vertragsklauseln nicht mehr zu nut-
zen. Betroffen sind 16 Bestimmungen,
darunter überhöhte Verzugszinsen und
unzulässige Gebühren. Konsument/innen
können nun Rückforderungsansprüche
prüfen lassen, so die AK. Ein entspre-
chender Musterbrief ist online verfüg-
bar.
magenta
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