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Textilrecycling: EU will Hersteller
stärker in die Pflicht nehmen
Vertreter der Branche verweisen außer-
dem auf technische Hürden. Textilien
bestehen häufig aus Mischgeweben, etwa
Baumwolle und Polyester. Diese Fasern
zu trennen und hochwertig zu recyceln,
ist aufwendig. Viele Verfahren befinden
sich noch im Aufbau.
Österreich muss die EU-Vorgaben bis
17. Juni 2027 in nationales Recht um-
setzen, spätestens im April 2028 sollen
sie gelten. Zuständig ist das Bundesmi-
nisterium für Klima- und Umweltschutz
(BMLUK).
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