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Hitze als Grund für kostenlose
Stornierung bei Pauschalreisen
“Wenn aufgrund der Hitze Sehenswürdig-
keiten nicht besucht werden, die aber
in der Pauschalreise mitgebucht wurden,
und keine Alternative angeboten werden
kann, haben Urlauberinnen und Urlauber
Anspruch auf eine Preisminderung“, so
Pronebner. In diesem Fall sei eine
Kontaktaufnahme mit dem Reiseveranstal-
ter ratsam.
Wenn aufgrund unvermeidbarer und außer-
gewöhnlicher Umstände die Durchführung
der Pauschalreise oder die Beförderung
an den Urlaubsort erheblich beeinträch-
tigt oder gar unmöglich wird, ist ein
kostenfreies Storno möglich.
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