Ergo verweigerte Zahlung für
In der Versicherungspolizze fand
Arbeiterkammer (AK)-Jurist Fasoli die
Formulierung: “Versichert sind medizi-
nisch notwendige Zahnersatzmaßnahmen,
die während der Vertragslaufzeit erst-
mals ärztlich angeraten werden“. Damit
sei der Schaden jedenfalls gedeckt,
In den Versicherungsbedingungen steht
allerdings ein Ausschlussgrund: "Zahn-
ersatzmaßnahmen zu Zähnen, zu denen
schon vor Versicherungsbeginn eine
Zahnersatzmaßnahme erforderlich war,