Weihnachtsgeschenke umtauschen: Was
Nach den Feiertagen beginnt für viele
das große Umtauschen. Doch wer glaubt,
Weihnachtsgeschenke könne man grund-
sätzlich zurückgeben, irrt oft.
Wer Weihnachtsgeschenke im stationären
Handel gekauft hat, hat kein gesetz-
liches Recht auf Umtausch, wenn das
Produkt in Ordnung ist, aber nicht ge-
llt oder doppelt ist. Ob ein Geschenk
zurückgenommen wird, liegt allein am
Entgegenkommen des Händlers oder der
Händlerin. Anders sieht es aus, wenn
ein Geschenk beschädigt oder defekt
ist. Dann greift die gesetzliche Ge-
währleistung, üblicherweise zwei Jahre.