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VKI klagt Spar wegen “Immer billig“-
Werbung
Für die Spar-Anwälte ist die “Immer
billig“-Werbemaßnahme “kein Anwendungs-
fall“ für den Paragrafen 9a des Preis-
auszeichnungsgesetzes (PrAG).
Die Supermarktkette weist außerdem den
Vorwurf der Irreführung von Konsumenten
durch die Werbelinie zurück. Spar ver-
spricht, dass “Immer billig“-Preise
“mindestens 3 Monate auf tiefem Niveau
eingefroren“ bleiben.
Das Verfahren VKI vs. Spar am Handels-
gericht Wien geht am 27. April mit der
Einvernahme von mehreren Zeugen weiter.
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