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Airline muss trotz Sicherheitschaos
zahlen
Wenn eine Fluggesellschaft selbststän-
dig entscheidet, auf verspätete Passa-
giere zu warten, und diese Entscheidung
die Hauptursache für die Verspätung
eines späteren Flugs ist, kann sie sich
nicht mehr auf außergewöhnliche Um-
stände berufen.
Ein Abwägen zwischen den Interessen
verschiedener Passagiergruppen stehe
der Airline dabei nicht zu, so das
Gericht.
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