Ö1-Radiodoktor bzw. Ö1 Medizin und Gesundheit
Keine Einigung auf kostenfreien Ersatz
Die Zahnärztekammer will hingegen
nur die Versorgung mit dem material-
technisch unterlegenen Glasionomer-
zement als Kassenleistung akzeptieren,
alles andere soll aus Sicht der Ärzte
Patientinnen und Patienten, die sich ab
dem 1.Jänner 2025 bei einem Zahnarzt
behandeln lassen, der das ÖGK-Angebot
ausschlägt, müssen die Kosten zunächst
selbst tragen. Von der Kasse wird
schließlich ein Teil rückvergütet.