Hitzeschutzverordnung tritt
am 1.Jänner 2026 in Kraft
Der Hitzeschutzplan muss eine
Beurteilung der Gefahren durch Hitze
und UV-Strahlung sowie konkrete
Schutzmaßnahmen enthalten. Genannt
werden unter anderem Verlagerung von
Arbeitszeiten, Reduzierung besonders
schwerer Arbeiten, Beschattung sowie
persönliche Schutzmaßnahmen wie Kopf-
und Nackenschutz, UV-Schutzkleidung,
Sonnenbrille und Sonnenschutzcreme.
Außerdem sind Notfallmaßnahmen für
Erste Hilfe bei Hitzesymptomen