Arbeitslose dürfen ab 2026 nur
mehr selten dazuverdienen
Das sind Langzeit-Arbeitslose
über 50 Jahren und Personen mit
einer Behinderung von mindestens
Auch wer über ein Jahr krank war
oder Umschulungsgeld bekommen hat,
darf einmalig höchstens 26 Wochen
Personen, die den Nebenjob schon
vor ihrer Arbeitslosigkeit hatten,
dürfen ihn weiter ausüben.