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Wirtschaft
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Arbeitslose dürfen ab 2026 nur
mehr selten dazuverdienen
Nur 4 Personen-Gruppen
sind ausgenommen.
Das sind Langzeit-Arbeitslose
über 50 Jahren und Personen mit
einer Behinderung von mindestens
50 Prozent.
Auch wer über ein Jahr krank war
oder Umschulungsgeld bekommen hat,
darf einmalig höchstens 26 Wochen
geringfügig arbeiten.
Personen, die den Nebenjob schon
vor ihrer Arbeitslosigkeit hatten,
dürfen ihn weiter ausüben.
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