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Zu laut für Kinder: Fünf Spielzeuge
aus dem Verkehr gezogen
Fünf Produkte überschritten im Vorjahr
die gesetzlichen Grenzwerte. Darunter
waren zwei Plastiktrompeten, eine
Mundharmonika sowie zwei Pistolen
mit Platzpatronen. Eine Trompete war
mehr als doppelt so laut wie zulässig.
Sie wurde als “ernstes Risiko“ ein-
gestuft und gilt damit rechtlich
als gesundheitsschädlich.
In mehreren Fällen kam es zu Produkt-
rückrufen. Werden betroffene Waren
auch in anderen EU-Staaten verkauft,
muss zusätzlich das europäische
Schnellwarnsystem informiert werden.
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