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TIWAG-Strompreiserhöhungen unzulässig
Ausgangspunkt der gesamten Causa war
eine erfolgreiche Musterklage der
Tiroler Arbeiterkammer (AK) am
Innsbrucker Bezirksgericht, dabei hielt
das Bezirksgericht fest, dass die
Preiserhöhung 2022 nicht rechtens
erfolgt war.
Der Landesenergieversorger hatte
Strompreiserhöhungen stets mit der
Entwicklung des Österreichischen
Strompreisindex (ÖSPI) begründet.
Das Urteil des Bezirksgerichts
Innsbruck hielt jedoch fest, dass
die Preisanpassung auf Grundlage
des ÖSPI dem Konsumentenschutzgesetz
widerspreche.
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