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Neue Regeln für E-Mopeds
Für bisher als Fahrräder eingestufte
E-Mopeds gelten ab 1.Oktober strengere
Regeln. Fahrzeuge der Klasse L1e-B
brauchen künftig eine Versicherung,
ein Nummerntaferl und ein Pickerl.
Ihre Lenkerinnen und Lenker benötigen
einen Führerschein und müssen einen
Helm tragen.
E-Mopeds mit höherer Bauartgeschwin-
digkeit sind von der Umstellung
nicht betroffen. Ein Elektromoped
mit einer Höchstgeschwindigkeit von
45 km/h, musste schon bisher unter
den geltenden Voraussetzungen im
Straßenverkehr gefahren werden.
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