Erste Bank und Sparkassen zahlen
unzulässige Kreditgebühren zurück
Die Arbeiterkammer (AK) hat mit der
Erste Bank, der S-Bausparkasse sowie
29
weiteren Sparkassen aus allen
Bundesländern
eine Einigung über
die
Rückerstattung
unzulässiger
Kreditbearbeitungsgebühren
erzielt.
Dies gilt
für Kredite aus den
vergangenen 30
Jahren rückwirkend,
unabhängig davon, ob der Kredit bereits
getilgt wurde oder noch läuft.
Für
Verträge, die vor dem 1.Jänner 2019
beendet wurden, muss ein Nachweis
erbracht werden, der bei den Banken
gratis angefordert werden kann.