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OGH kippt Ryanair-Gebühren
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat
mehre Gebühren, die der Billigflieger
Ryanair von seinen Passagieren einhebt,
für unzulässig erklärt. Der Verein für
Konsumenteninformation (VKI) hatte das
Verfahren im Auftrag des Sozialminis-
teriums geführt. Der OGH erklärte laut
VKI 14 von 15 beanstandeten Klauseln
in den Beförderungsbedingungen von
Ryanair für unzulässig.
Konkret geht es um die 55-Euro-Gebühr
für den Check-in am Flughafen, 15 Euro
für die Ausstellung einer Bordkarte,
25 Euro Kleinkindgebühr sowie Gebühren
für verpflichtende Familiensitze, Um-
buchungen und Namensänderungen.
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