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Greenpeace: "Pestizidcocktail"
in Paprikapulver
Der Marktführer Kotanyi rechtfertigt
die Überschreitung damit, dass der
Grenzwert für Chlorfenapyr "nur" um das
1,9-Fache überschritten wurde. Eine be-
hördliche Beanstandung gibt es erst ab
einer Überschreitung um das Zweifache.
Greenpeace rät dazu, bei Paprikapulver
zur Biovariante zu greifen. Denn diese
Produkte waren nur gering belastet.
Auch hier wurde in allen drei Proben
Chlorat gefunden. Es ist als Pestizid
in der EU verboten, darf aber zur Des-
infektion und in der Trinkwasseraufbe-
reitung eingesetzt werden und könnte so
in die Biopaprikapulver gelangt sein.
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