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Das bringt 2026 für Konsument/innen
Neue Frühstücksregeln in der EU
Ab 14.06.26 gelten EU-weit neue
Vorgaben für Frühstücksprodukte:
Honig:
Herkunftsländer müssen mit
Prozentangaben ausgewiesen werden
Marmeladen und Konfitüren:
höherer
Mindestfruchtgehalt
Fruchtsäfte:
klarere Angaben zu
Zuckerarten und Zuckergehalt
Trockenmilch:
neue Spielräume für lak-
tosefreie Produkte Ziel ist mehr Tran-
sparenz und bessere Produktqualität.
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