Obst und Gemüse: Nur ein Geschäft ohne
Einfrieren oder Kochen hilft nicht
gegen Schimmelpilzgifte, auch weiter-
verarbeiten zu Kompott oder Marmelade
ist keine Lösung. Die Konsumenten-
schützer raten, beim Einkaufen auf
Qualität zu achten, lose Ware zu
bevorzugen. Daheim gilt es auf die
Hat man verdorbenes Obst oder Gemüse
gekauft, soll man das Produkt so
rasch wie möglich unter Vorlage des
Kassenbons reklamieren. “Sie haben
Anspruch auf
Austausch
der Ware“,