Hundebox: Ärztliches Gutachten liegt
Im Fall eines nun 15-Jährigen, der von
seiner Mutter in eine Hundebox gesperrt
und gequält wurde, liegt ein ärztliches
Gutachten vor. Die im Zivilprozess um
Schmerzensgeld eingeholte Expertise
besagt, dass Sozialarbeiter ärztliche
Hilfe organisieren hätten müssen.