GPA zu Pflegefreistellung
Kurz vor Schulbeginn empfiehlt die
Gewerkschaft der Privatangestellten
(GPA) Eltern, sich über ihre Rechte bei
der Pflegefreistellung zu informieren.
Die Dauer der Pflegefreistellung ist
begrenzt und pro Jahr so hoch wie
eine Wochenarbeitszeit, also bis zu
40 Stunden. Währenddessen gelte ein
Kündigungsschutz, betonte GPA-Experte
Michael Gogola gegenüber Ö3.
Grundsätzlich gibt es drei Fälle
von Pflegefreistellung: Wenn das Kind
erkrankt, wenn die Betreuungsperson
erkrankt oder wenn ein Kind ins
Krankenhaus begleitet werden muss.