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Ab 1.Oktober gibt es ein "Recht auf
Reparatur"
In Österreich gilt ab 1.Oktober das
"Recht auf Reparatur".
Das gilt für
Haushaltsgeräte und
Handys.
Durch das
Recht auf Reparatur müssen
Hersteller
von beschädigten Waren auch
nach Ablauf
der Gewähr-Leistungs-
Pflicht eine
Reparatur anbieten.
Nur
wenn eine
Reparatur unmöglich ist,
entfällt diese
Pflicht.
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