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ORF beendet Dienstverhältnis mit
Ex-Generaldirektor Weißmann
Eine Untersuchung hat zwar ergeben,
dass Weißmanns Verhalten gegenüber
der Frau keine sexuelle Belästigung im
rechtlichen Sinn war. Das heißt, man
kann ihn deswegen nicht vor Gericht
anklagen.
Der ORF verlangt aber von seinen
Führungskräften ein Verhalten, das
dem ORF nicht schadet. Deshalb trennt
sich der ORF endgültig von Weißmann.
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