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Fitness-App:
AK vermutet
illegale Abbuchungen
Auf Nachfrage beim Kundenservice hieß
es, sie habe ein Zusatzprogramm be-
stellt: eine "Hypnotherapie für Bauch
und Po", Die Konsumentin hatte wissent-
lich nichts dergleichen bestellt. Sie
erstattete Anzeige und hofft nun auf
Rückzahlung.
Laut AK-Juristin Birgit Auner hat die
Konsumentin richtig gehandelt. Ob das
Zusatzprogramm rechtmäßig angeboten
wurde, sei unklar. Das Gesetz verlangt
eine klare Kennzeichnung, etwa mit
"kostenpflichtig bestellen". Wenn diese
fehlt oder unzureichend sichtbar ist,
sei der Vertrag ungültig und der Betrag
rückzuerstatten.
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