Gutscheinklauseln gekippt: AK gewinnt
Damit ist erstmals auch eine fünf-
jährige Befristung gekippt worden,
zuvor galten schon drei Jahre als
Eine weitere Klausel erlaubte die Ein-
lösung nur für sogenannte “qualifizier-
te Produkte“, etwa Kleidung oder Schu-
he. Was genau darunter fällt, war laut
Gericht nicht klar und nachvollziehbar
geregelt. Die Klausel war damit in-
transparent - und ebenfalls unzulässig.
Zudem durften Gutscheine bisher nur bis
zu einem Wert von
Euro pro Be-
stellung eingelöst werden. Auch diese
Begrenzung hielt gerichtlich nicht.