E-Card auf Urlaub mitnehmen
Wer in den Urlaub fährt, sollte seine
E-Card nicht vergessen. Darauf macht
die Österreichische Gesundheitskasse
(ÖGK) aufmerksam. Die E-Card gilt im
Ausland als europäische Kranken-
versicherungskarte. Bei Jugendlichen,
die bald 18 Jahre alt werden, muss
darauf geachtet werden, ob sie noch bei
den Eltern mitversichert sind.
Als Vertragsstaaten gelten alle Staaten
der EU, außerdem einige Balkanstaaten
sowie die Schweiz und Großbritannien.
Für die Türkei wird ein Urlaubskranken-
schein benötigt. Gedeckt werden jedoch
nur Leistungen, die medizinisch erfor-
derlich und nicht aufschiebbar sind.