Teilen von PV-Strom wird einfacher
Haushalte und Firmen mit einer Photo-
voltaik-Anlage können ihren überschüs-
sigen Strom künftig einfacher mit ande-
ren teilen. Ab Oktober werden "Peer-to-
Peer-Verträge" rechtlich möglich, mit
denen sich mehrere Akteure zusammen-
schließen, um gemeinsam eigenerzeugten
Strom zu nutzen, erklärt die Koordina-
tionsstelle für Energiegemeinschaften.
Im Unterschied zur Energiegemeinschaft
ist dafür keine eigene Rechtsform not-
wendig. Auch eine Gewinnabsicht ist
erlaubt, der Strom kann verschenkt oder
verkauft werden. Bedingung ist ein
Smart Meter und ein Stromliefer- und
-abnahmevertrag bei allen Teilnehmern.