Benko beruft gegen Urteil
Signa-Gründer Benko beruft gegen die
Verurteilung zu 15 Monaten bedingter
Haft und einer unbedingten Geldstrafe
in Höhe von 4.
Euro im zweiten
Prozess gegen ihn wegen betrügerischer
Krida. Man werde Nichtigkeitsbeschwerde
und Berufung anmelden, so sein Anwalt
Norbert Wess. Außerdem will er einen
Enthaftungsantrag stellen.
Benko sitzt seit fast 11 Monaten in
U-Haft. Wess sieht keine Rechtfertigung
mehr dafür, schließlich sei Benko in
erster Linie wegen dieses Verfahrens in
Haft genommen worden. Es könne nie und
nimmer eine "Tatbegehungsgefahr für die
Zukunft" angenommen werden.