Benko und WKStA bekämpfen Urteil
Nach dem Urteil im zweiten Prozess
wegen betrügerischer Krida gegen Signa-
Gründer Benko legen sowohl der Ex-
Unternehmer als auch die Wirtschafts-
und Korruptionsstaatsanwaltschaft
Rechtsmittel ein. Benko bekämpfe die
Verurteilung zu 15 Monaten bedingter
Haft mit Nichtigkeitsbeschwerde und
Berufung, sagte Anwalt Wess. Auch die
WKStA wird Nichtigkeitsbeschwerde und
Berufung erheben. Die Benko-Seite will
zudem eine sofortige Enthaftung.
Nichtigkeitsbeschwerde werde gegen
den freisprechenden Teil des Urteils
des Landesgerichts Innsbruck eingelegt,