Donaubrücke Mauthausen vor Bau
Die “Neue Donaubrücke Mauthausen“ darf
unter Auflagen gebaut werden. Das hat
das Bundesverwaltungsgericht entschie-
den und heute bekannt gegeben. Die
Beschwerden wurden abgewiesen.
Das Gericht hat Beschwerden gegen die
UVP-Bescheide der oberösterreichischen
und niederösterreichischen Landes-
regierung zur neuen Brücke von zwei
Bürgerinitiativen, einer Umweltorgani-
sation, der Gemeinde Ennsdorf sowie
mehrerer Privatpersonen geprüft. Da das
Bauprojekt teils durch ein Augebiet
führt, bildete die Untersuchung der
Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen
einen Schwerpunkt der Beurteilung.