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WIRTSCHAFT
"Lebenswandel" war strafmildernd
Der Schöffensenat unter dem Vorsitz
von Richterin H.M. Paul sah die betrü-
gerische Krida nur bei 2 von 11 Uhren
sowie 4 Paar Manschettenknöpfen ge-
geben und damit einen Schaden von rund
100.000 Euro verwirklicht. So sank die
maximale Strafhöhe von 10 auf 5 Jahre.
In den Fällen, in denen ein Schuld-
spruch gefällt worden war, sei die "In-
dizienbeweiskette geschlossen" gewesen.
Belastend sei, dass Benko die Uhren,
die er eigenen Angaben zufolge seinen
Söhnen schenkte, weiterhin im Ausland,
auf Booten und Yachten getragen habe.
Benko wurde sein "ordentlicher Lebens-
wandel" strafmildernd angerechnet.
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