Anerkennung von Homo-Ehe gestoppt
In Polen hat sich das Verfassungsge-
richt gegen die Anerkennung von im Aus-
land geschlossenen gleichgeschlechtli-
chen Ehen ausgesprochen. Die entspre-
chende Verordnung von Innenminister
Kierwinski sei nicht verfassungskon-
form, urteilten die Richter in War-
schau. Polens Verfassung definiere die
Ehe als Bund zwischen Mann und Frau.
Im November hatte der Gerichtshof der
Europäischen Union (EuGH) entschieden,
dass EU-Staaten in anderen Mitglieds-
ländern geschlossene gleichgeschlecht-
liche Ehen anerkennen müssen. Die Mehr-
zahl von Polens Verfassungsrichtern
stammt noch aus der PiS-Regierungszeit.