VfGH kippt Zopf-Verbot für Soldaten
Der Verfassungsgerichtshof hat das für
Soldaten geltende Zopf-Verbot gekippt.
Da es Soldatinnen sehr wohl erlaubt
ist, einen Pferdeschwanz zu tragen,
sehen die Höchstrichter eine "Benach-
teiligung auf Grund des Geschlechts".
Zudem erkannte der VfGH eine Ver-
letzung des Rechts auf Privatleben.
Die Verordnung ist daher "unverzüg-
lich" aufzuheben. Anlass des Verfahren
war die Beschwerde eines Vorarlberger
Offiziers, der wegen seines Zopfs eine
Strafe von 3.000 Euro erhielt.
Das Verteidigungsministerium will das
Erkenntnis prüfen, bis auf weiteres
gelten keine Haarlänge-Vorschriften.