Raserautos dürfen beschlagnahmt werden
Die Beschlagnahme von Raserfahrzeugen
ist verfassungskonform und die Autos
dürfen auch versteigert werden, das hat
der Verfassungsgerichtshof entschieden.
Das Landesverwaltungsgericht Steiermark
hatte beantragt, die Regelung zu kip-
pen, weil sie gegen das Recht auf Ei-
gentum verstoße. Der VfGH sieht das
anders, die Verkehrssicherheit wiege
schwerer, heißt es. Leasingautos waren
davon bisher ausgenommen, das hat der
VfGH jetzt gekippt. Beschlagnahmungen
als Maßnahmen für die Verkehrssicher-
heit allein schon durch einen Leasing-
vertrag aushebeln zu können, sei
gleichheitswidrig, heißt es.