Neue Regeln für freie Dienstnehmer
Der Nationalrat hat einstimmig Kün-
digungsregeln und Kollektivvertrags-
möglichkeiten für freie Dienstnehme-
rinnen und -Dienstnehmer beschlossen.
Sie sollen so besser abgesichert wer-
den. In Kraft treten werden die Neue-
Für freie Dienstnehmer können künftig
Kollektivverträge abgeschlossen werden.
Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen,
nach zwei Dienstjahren 6 Wochen. Eine
Kündigung soll zum 15. oder Letzten
eines Monats möglich sein, das erste
Monat gilt als Probemonat. Uneinig
waren sich die Parteien über die allge-
meine Sinnhaftigkeit dieses Modells.