Seit gestern gelten die neuen Begren-
zungen bei den Mieten. Konkret bedeutet
das, Mieten dürfen ab sofort weniger
stark steigen als es bisher mitunter
der Fall war. Das gilt für Alt- und
Die gesamte Miete darf inklusive mög-
licher Lagezuschläge heuer um nur
1 Prozent erhöht werden, nächstes Jahr
dann um 2 Prozent. Ab dem 1.April 2028
hängen die Mieterhöhungen dann von der
Inflation ab. Liegt diese über 3 Pro-
zent, darf der darüberliegende Wert um
nur die Hälfte weitergegeben werden.
Betroffen von der Mietpreisbremse
sind 340.000 Altbauwohnungen und rund
280.000 kommunale Mietwohnungen.