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Politik Österreich + EU
Österreich/EU
POLITIK
Abschiebung von Häftlingen einfacher
Straftäter sollen künftig leichter in
ihre Herkunftsländer abgeschoben wer-
den. Das hat der Ministerrat beschlos-
sen. Künftig werden Gefangene nach der
Hälfte ihrer Haft in ihr Herkunftsland
abgeschoben - außer bei schweren Ge-
walt- oder Sexualdelikten oder bei
einer Verurteilung wegen Terrors. Es
geht um bis zu
Häftlinge im Jahr,
verstärkt auch EU-Bürger.
Voraussetzung ist, dass die Betroffenen
ein Einreise- bzw. Aufenthaltsverbot
haben und die Rechtsstaatlichkeit im
Heimatstaat gegeben ist. Die Veto-Mö-
glichkeit fällt nun weg, oft ist die
Abschiebung bisher daran gescheitert.
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