Hitzeschutz in Schulen ab 30 Grad
In den Schulen sollen ab 2027 ab Hitze-
warnstufe zwei - also ab 30 Grad -
erste Schutzmaßnahmen gesetzlich
ermöglicht werden. Das ist das Ergebnis
des Hitzeschutzgipfels im Bildungs-
ministerium. Körperliche Anstrengungen
wie Sportunterricht fallen dann aus,
Tests oder Schularbeiten können abge-
sagt werden. Ab Stufe 3 - mehr als 35
Grad - sollen kürzere Unterrichts-
stunden, längere Pausen und auch ein
früherer Schul-Schluss möglich sein.
Auch bauliche Maßnahmen werden for-
ciert, jedenfalls in den Bundesschulen.
Mehr Budget gibt es aber nicht. Geplant
sind etwa der Einbau von Jalousien und