Informationsrechte für Beschäftigte
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
wird mit der Lohntransparenz-Richt-
linie das Recht eingeräumt, von ihrem
Arbeitgeber Informationen über durch-
schnittliche Entgelte aufgeschlüsselt
nach Geschlecht und Position zu er-
halten. Vor einem Bewerbungsgespräch
müssen Unternehmen verpflichtend das
Eingangsgehalt bekanntgeben. Sie dürfen
Bewerber auch nicht mehr nach deren
Gehalt in vorherigen Jobs befragen.
Ziel der EU-Richtlinie ist es, durch
verpflichtende Angaben Gehaltsunter-
schiede zwischen Frauen und Männern
zu verringern und so für mehr Fairness
auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen.