BuStA: Sporrer für 9-jährige Amtszeit
Bei der zukünftigen unabhängigen
Wei-
sungsspitze,
die aus 3 Personen beste-
hen soll, spricht sich Sporrer für eine
mindestens neunjährige Amtsdauer
aus.
Der aktuelle Entwurf sieht eine Bestel-
lung für
6 Jahre
vor. Eine deutlich
längere Amtszeit sei erforderlich, um
die Bestellung der Bundesstaatsanwälte
"von der Legislaturperiode sichtbar
abzukoppeln", argumentiert Sporrer.
Sie spricht sich außerdem
gegen eine
sogenannte Ministeranklage
aus, da
die künftigen Bundesstaatsanwälte als
Beamte ohnehin der dienst- und diszi-
plinbarrechtlichen Kontrolle durch den
Obersten Gerichtshof unterliegen.