Freibetrag ab Regelpensionsalter
Der Steuer-Freibetrag soll für un-
selbstständig Beschäftige und Selbst-
ständige
ab dem Regelpensionsantritts-
antrittsalter
gelten, wenn sie in der
Pension dazuverdienen oder die Pension
noch aufschieben. Ab dem Regelpensions-
alter soll der
Dienstnehmerbeitrag
zur
Pensionsversicherung
wegfallen.
Es ist ein
Generalpensionskassenvertrag
geplant, um allen Beschäftigten den Zu-
gang zu betrieblichen Altersvorsorge zu
ermöglichen. Zudem soll die
Übertragung
der Abfertigung neu
in eine Pensions-
kasse möglich sein. Bei
Härtefällen
soll ein
früherer, begrenzter Zugriff
auf die Pensionsleistung
möglich sein.