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Österreich/EU
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Lieferkettengesetz wird abgeschwächt
Das EU-Lieferkettengesetz zum Schutz
von Menschenrechten wird abgemildert,
noch bevor es angewendet wird: Darauf
haben sich in der Nacht in Brüssel
die Unterhändler der EU-Staaten und
des EU-Parlaments geeinigt.
Die Vorgaben sollen künftig nur noch
für Großunternehmen mit mehr als
5.000 Mitarbeitern und einem Jahres-
umsatz von mindestens 1,5 Milliarden
Euro gelten. Ursprünglich waren als
Grenze 1.000 Mitarbeiter und eine
Umsatzschwelle von
Millionen
Euro vorgesehen.
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