Mehr Asylanträge im Schnellverfahren
Seitdem die neuen Asylregeln der EU
gelten, wird über die Mehrheit der
Anträge auf Schutz in Deutschland in
Schnellverfahren entschieden. Die
beschleunigten Verfahren müssen inner-
halb von 3 Monaten abgeschlossen sein.
Die neue EU-Asylverfahrensverordnung
erlaubt beschleunigte Verfahren unter
anderem für Menschen aus sicheren Her-
kunftsstaaten oder aus Ländern, deren
EU-weite Anerkennungsquote bei höchs-
tens 20 Prozent liegt. Wer im Schnell-
verfahren abgelehnt wird, kann auch
dann schon abgeschoben werden, wenn
eine Klage gegen die Ablehnung noch bei