VfGH beanstandet Weinkomitee
Die Rolle des Nationalen Weinkomitees
könnte aus Sicht des Verfassungsge-
richtshofs (VfGH) verfassungswidrig
sein. Der VfGH kündigte heute ein
Gesetzesprüfungsverfahren zum System
der Klassifizierung von Weinen an.
Weinbauern wandten sich an den VfGH, um
Bestimmungen der Weinbezeichnungsver-
ordnung des Landwirtschaftsministers
als gesetzwidrig aufheben zu lassen.
Beanstandet wurde vor allem, dass die
Begriffe "Erste Lage" und "Große Lage"
nur für bestimmte Qualitätsweine ver-
wendet werden dürfen - nach Klassifi-
zierung durch das Weinkomitee und einer
Verordnung des Ministers.