Transit: EU-Anwalt gibt Italien recht
Im Verfahren um Italiens Transitklage
gegen die Lkw-Beschränkungen in Tirol
hat der EU-Generalanwalt der italie-
nischen Seite zum größten Teil recht
gegeben. Das auf der Inntalautobahn
A12 und der Brennerautobahn A13 ver-
hängte Nachtfahrverbot, das sektorale
Fahrverbot und das Winterfahrverbot
würden gegen EU-Recht verstoßen, hieß
es im Schlussantrag des EU-Anwalts.
Die Verkehrsdosierung (Blockabferti-
gung) ist dagegen laut Generalanwalt
zulässig. Der Europäische Gerichtshof
(EuGH) folgt zumeist den Schluss-
anträgen des EU-Generalanwalts.