Kein UVP-Verfahren für Lithiumabbau
Die UVP-Behörde hat festgestellt, dass
für den geplanten Lithiumabbau auf der
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
durchzuführen ist. Der Bescheid werde
in der nächsten Woche beschlossen, hieß
es vom Land, dann laufe eine
vierwöchige Einspruchsfrist. Der
Naturschutzbeirat kündigte bereits an,
einen Einspruch zu prüfen.