Volksbegehren zum Krankenhaus Dornbirn
17.
abgegebene Stimmen waren gültig,
hat die Landeswahlbehörde am Montag
bekannt gegeben. Damit liegt ein
Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
"Erhalt der Abteilungen, Geburtshilfe,
Gynäkologie und Kinderheilkunde im
Krankenhaus Dornbirn" gemäß den
Bestimmungen der Landesverfassung vor.
Dafür hätten 5.000 Eintragungen