Immodeal: Strafe für Maklerin auf drei
Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hat in
der Causa eines fragwürdigen
Grundstücksdeals am Traunsee die Strafe
für eine Maklerin von 24 Monaten
teilbedingt auf drei Jahre unbedingt
Immobilienunternehmers von 36 Monaten
teilbedingt auf 24 teilbedingt gesenkt.