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"Gefälschte Abnehmspritzen": Geldstrafe
statt Haft
Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hat am
Montag die teilbedingte Haftstrafe für
einen Schönheitschirurgen, der
gefälschte Abnehmspritzen zur
Selbstinjektion verkauft hatte, in eine
unbedingte Geld- sowie einjährige
bedingte Freiheitsstrafe umgewandelt.
Die Strafe liegt nun bei 57.
Euro.
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