BURGENLAND
"Neue Eisenstädter"
Beweisbeschluss laut LVwG zulässig
Die ergänzende Beweisanforderung, mit
der FPÖ und ÖVP im U-Ausschuss zur
Wohnbaugesellschaft "Neue Eisenstädter"
auch Unterlagen zu den anderen
gemeinnützigen Bauvereinigungen mit
Sitz im Burgenland einfordern wollten,
war zulässig. Das hat das
Landesverwaltungsgericht (LVwG) am