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Burgenland Nachrichten
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BURGENLAND
"Neue Eisenstädter"
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Beweisbeschluss laut LVwG zulässig
Die ergänzende Beweisanforderung, mit
der FPÖ und ÖVP im U-Ausschuss zur
Wohnbaugesellschaft "Neue Eisenstädter"
auch Unterlagen zu den anderen
gemeinnützigen Bauvereinigungen mit
Sitz im Burgenland einfordern wollten,
war zulässig. Das hat das
burgenländische
Landesverwaltungsgericht (LVwG) am
Donnerstag entschieden.
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