Tod am Großglockner: Bedingte Haft
Nach dem Erfrierungstod seiner Freun-
din am Großglockner im Jänner 2025
ist ein 37-jähriger Salzburger am
Landesgericht Innsbruck zu 5 Monaten
Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Er hatte die 33-Jährige entkräftet
und schutzlos knapp unter dem
Gipfelkreuz zurückgelassen. Das
Gericht sah dies als grob fahrlässige
Tötung an. Der Alpinist hatte sich
"nicht schuldig" bekannt.