Nordketten-Brand: Keine Anklage
Nach dem tagelangen Waldbrand auf der
Innsbrucker Nordkette zwischen Weih-
nachten und Neujahr wird es keine
strafrechtlichen Konsequenzen geben.
Das Feuer war von einem Buben durch
Pyrotechnik ausgelöst worden. Die
Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen
gegen ihn und seine Eltern jetzt einge-
Der 12-Jährige ist nicht strafmündig,
deshalb kann er nicht selbst belangt
werden. Auch beim Vater gab es laut
Staatsanwaltschaft keine Grundlage für
eine Anklage wegen fahrlässiger
Brandstiftung. Die Familie war damals
auf der Nordkette gewandert.