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CHRONIK
HIV-Positive bei Zahnarzt diskriminiert
Einer HIV-positiven Frau sind in Wien
erstinstanzlich 1.
Euro Schaden-
ersatz wegen Diskriminierung zuge-
sprochen worden, weil eine Zahnärztin
sie zunächst nicht und dann erst am
Ende des Tages behandeln wollte.
Es habe sich um eine Verletzung des
Behindertengleichstellungsgesetzes
gehandelt, urteilte das Bezirksgericht
Döbling. Die beschuldigte Zahnärztin
hat Berufung eingelegt.
Die Zahnärztin verweigerte zuerst die
Behandlung, dann wurde mit Verweis auf
angeblich notwendige spezielle Hygiene-
maßnahmen ein später Termin angeboten.
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