Hundebox: Ärztliches Gutachten liegt
Im Fall um einen nun 15-Jährigen, der
von seiner Mutter in eine Hundebox
gesperrt und gequält wurde, liegt ein
ärztliches Gutachten vor. Die im
Zivilprozess um Schmerzengeld
eingeholte Expertise besagt, dass
Sozialarbeiter ärztliche Hilfe
organisieren hätte müssen.