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EU: Mehr Rechte für Reisende bei
Pauschalreisen geplant
Sagt der Veranstalter eine Pauschal-
reise ab, ist er der Einigung zufolge
verpflichtet, seinen Kunden das Geld
innerhalb von 14 Tagen zu erstatten.
Zwar können auch Gutscheine als Ent-
schädigung angeboten werden, allerdings
können Reisende diese Option ablehnen.
Laut Mitteilung müssen die Gutscheine
mindestens den Wert der sonst fälligen
Erstattung haben.
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