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EuGH schränkt Werbung für Nahrungs-
ergänzungsmittel ein
Die Health-Claims-Verordnung stammt aus
dem Jahr 2006. Sie legt fest, welche
gesundheitsbezogenen Aussagen für
welchen Inhaltsstoff verwendet werden
dürfen - eine solche Werbeaussage muss
wissenschaftlich bewertet und von der
EU-Kommission zugelassen sein.
Der Europäische Gerichtshof hat ent-
schieden, dass Werbeaussagen zu soge-
nannten Botanicals, Produkten auf
pflanzlicher Basis, nicht zulässig
sind, wenn sie nicht in einer speziel-
len Liste aufgeführt sind.
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