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Booking: Streit über Zeitzone bei
Stornierung
Ein Grazer Richter hat entschieden,
dass es für Durchschnittskonsumenten
nicht selbstverständlich ist, dass sich
Hotelstornierungen nach der Ortszeit
des gebuchten Hotels richten. Dies gilt
besonders, wenn der Zeitunterschied nur
gering ist. Die natürliche Annahme sei,
von der eigenen Uhrzeit auszugehen.
Booking legte gegen das Urteil Berufung
ein, doch auch in zweiter Instanz ent-
schied das Landesgericht für Zivil-
rechtssachen Graz zugunsten der
Konsumentin.
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