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CHRONIK
Wildtiere unter Jagdrecht gestellt
Die steirische Landesregierung plant
Änderungen im Jagdrecht, mehrere
Novellen wurden gestern in Begutach-
tung geschickt. Demnach sollen einige
Wildtiere, wie etwa der Wolf, der
Luchs, der Braunbär, der Fischotter,
die Wildkatze und die Aaskrähe in der
Steiermark nicht mehr unter Natur-
schutz stehen, sondern unter das
Jagdgesetz gestellt werden.
Das soll Abschüsse durch die Jäger er-
leichtern. Die Naturschutzorganisation
WWF kritisiert die Änderungen. Die Ver-
lagerung geschützter Arten ins Jagd-
recht berge die Gefahr, dass bewährte
Schutzstandards aufgeweicht werden.
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