Parkplatzabzocke: Neue Maschen
Seit Jahresbeginn gilt eine Gesetzes-
novelle: Kurzes Anhalten oder Wenden
auf schlecht markierten Parkplätzen
soll nicht mehr ahndbar sein.
Auf Besitzstörungen spezialisierte
Anwälte machen sich nun allerdings
auf die Suche nach Gesetzeslücken. Ein
Mann, der seinen Sohn am Park platz
eines Wiener Sportvereins aussteigen
ließ, erhielt eine Abmahnung in Höhe
von
Euro - nicht wegen Parkens
sondern wegen des Betretens eines
Privatgrundstücks. Der Sportverein
distanzierte sich mittlerweile klar
von der Methode und beendete die
Zusammenarbeit mit der Kanzlei.