Richter ist Alpin-Experte
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Ange-
klagten schwere Fehler vor. Er soll die
mangelnde Erfahrung seiner Freundin
nicht berücksichtigt haben und nicht
für die nötige Ausrüstung gesorgt ha-
ben. Als ein Polizeihubschrauber in der
Dunkelheit am Abend aufstieg, soll er
keinen Notruf abgesetzt haben. Später
habe er nicht auf Anrufe der Einsatz-
kräfte reagiert, heißt es.
Über den Fall entscheidet ein auf
Alpin-Fälle spezialisierter Richter.
Für den Prozess war vorerst nur ein Tag
eingeplant. Allerdings sollen zwei Gut-
achter und dutzende Zeugen aussagen,
eine Verlängerung ist deshalb möglich.