Missstände im Pflegeheim: Freispruch
Am Landesgericht Wien ist der Prozess
gegen eine ehemalige Direktorin einer
Seniorenresidenz mit einem Freispruch
zu Ende gegangen. Die Angeklagte soll
für das systematische Vernachlässigen
pflegebedürftiger Bewohnerinnen und
Bewohner verantwortlich gewesen sein.
Der ehemaligen Direktorin wurde vorge-
worfen, die für eine fachgerechte Be-
treuung erforderlichen Mittel nicht be-
reitgestellt zu haben. Die Anklage lau-
tete auf Quälen und Vernachlässigen
wehrloser Personen. Durch die Beweise
habe nicht mit erforderlicher Sicher-
heit eine Straftat festgestellt werden
können, so die Urteilsbegründung.