GB: Vorzeitige Haftentlassungen
Angesichts überfüllter Gefängnisse hat
die britische Regierung erneut zahlrei-
che Insassen in England und Wales vor-
zeitig aus der Haft entlassen.
Mit dem nun gestarteten Programm können
bestimmte Straftäter nun grundsätzlich
bereits nach Verbüßung eines Drittels
ihrer Strafe aus dem Gefängnis entlas-
sen werden. Zuvor galten schärfere Re-
geln. Ausgenommen sind unter anderem
wegen Totschlags verurteilte Personen
sowie Täter bestimmter anderer schwerer
Straftaten. Lebenslange Haftstrafen,
wie sie etwa bei Mord verhängt werden,
fallen ebenfalls nicht unter das neue