Slowenien: Bargeld-Recht in Verfassung
Slowenien hat das Recht auf Bargeld-
zahlung in der Verfassung verankert.
Das Parlament in Ljubljana billigte
einen entsprechenden Vorstoß. "Jeder
hat das Recht, in Übereinstimmung mit
dem Gesetz Bargeld für Bankgeschäfte
und andere Formen von Rechtsgeschäften
zu verwenden", heißt es nun in der
Verfassung. Damit ist Slowenien nach
Ungarn und der Slowakei der dritte
EU-Mitgliedsstaat, der das Recht auf
Bargeld für jegliche Transaktion in
seiner Verfassung festlegt.
Auch in Österreich wird immer wieder
über einen derartigen Vorstoß disku-
tiert, bisher gab es keine Einigung.