DE: Gericht kippt Hammerskins-Verbot
In Deutschland hat das Bundesverwal-
tungsgericht das Verbot des rechts-
extremistischen Hammerskins-Netzwerks
aus formalen Gründen gekippt. Es gebe
keine übergeordnete bundesweite Ver-
einigung, heißt es in der Begründung.
Damit hatten Klagen aus dem Netzwerk
Das Bundesinnenministerium hatte die
Hammerskins Deutschland 2023 nach dem
Vereinsgesetz verboten. Die Begründung:
Die Gruppe richte sich gegen die Ver-
fassung und den Gedanken der Völker-
verständigung. Sie sei rechtsextremis-
tisch ausgerichtet. Hammerskins-
Mitglieder klagten gegen das Verbot.