Gewährleistung: Neue Labels
Beim Einkaufen - online oder real -
stoßen Kunden in der Europäischen Union
jetzt auf zwei neue Labels: Diese in-
formieren darüber, welche Rechte Ver-
braucher bei Problemen haben, etwa wenn
die Waschmaschine oder das Smartphone
Wer Konsumgüter verkauft, muss nun mit
dem
"Gewährleistungslabel"
zum Beispiel
an der Kasse hinweisen, dass Verbrau-
cher mindestens zwei Jahre lang gesetz-
liche Rechte haben. Gibt ein Hersteller
zusätzlich eine freiwillige Garantie
auf die Haltbarkeit eines Produkts,
muss er dieses künftig mit dem soge-
nannten
"GARAN-Label"
kennzeichnen.