Le Pen: Kandidaturverbot und Fußfessel
Die französische Rechtspopulistin
Marine Le Pen ist im Berufungsverfahren
wegen der Veruntreuung von EU-Geldern
zu einer dreijährigen Haftstrafe und
zu einem 15-monatigen Kandidaturverbot
verurteilt worden. Diese Sperre hat
sie allerdings bereits verbüßt.
Die Richter verurteilten sie heute in
Paris außerdem zu 2 Jahren Haft auf
Bewährung und einem Jahr in Form einer
elektronischen Fußfessel. Le Pen hatte
zuvor ausgeschlossen, mit einer Fuß-
fessel in den Wahlkampf zur im Frühjahr
2027 in Frankreich stattfindenden Prä-
sidentschaftswahl zu ziehen. Für den
Abend kündigte sie ein Statement an.