Erfolg für ORF-Haushaltsabgabe
Mehrere Beschwerden gegen die ORF-
Haushaltsabgabe sind vor dem Verwal-
tungsgerichtshof gescheitert. In den
Beschwerden war angeführt worden, dass
der monatliche Beitrag von 15,30 Euro
nicht gesetzeskonform eingeführt worden
sei und überdies von der EU-Kommission
genehmigt hätte werden müssen. Beides
trifft laut den Höchstrichtern nicht
zu. Damit ist der ORF-Beitrag auch in
der letzten Instanz genehmigt.
Zuvor hatte bereits der Verfassungs-
gerichtshof geurteilt, dass allein die
Möglichkeit, die ORF-Angebote zu
nutzen, die Haushaltsabgabe recht-