Ukrainer von Studiengebühren befreit
Die seit dem Sommersemester 2022 gel-
tende Befreiung ukrainischer Studieren-
der von den Studiengebühren an den
öffentlichen Universitäten und Päda-
gogischen Hochschulen wird einmal mehr
verlängert. Auch im seit März laufenden
Sommersemester müssen diese keine Stu-
diengebühren bezahlen bzw. bekommen
die
,92 Euro, die für Nicht-EU-Bür-
gerinnen und -Bürger anfallen, rück-
erstattet. Das haben Wissenschafts-
und Bildungsressort in der aktuellen
Studienbeitragsverordnung festgelegt.
Den durch die Befreiung entstehenden
Fehlbetrag bekommen Unis und PH durch