Wöginger-Prozess: Livetickern untersagt
Im Amtsmissbrauchsprozess gegen ÖVP-
Klubobmann Wöginger und zwei
Finanzbeamte hat das Gericht auf Antrag
der Verteidigung heute das Livetickern
untersagt. Es sei nicht ausgeschlossen,
dass Zeugen beeinflusst werden könnten,
so die sinngemäße Begründung.
Der Versuch, auch die laufende
Berichterstattung aus dem Gerichtssaal
verbieten zu lassen, scheiterte aber.
Auf dem Programm standen dann Zeugen-
Eine Beamtin aus der Finanzverwaltung
schilderte, dass sie selbst auch
benachteiligt worden sei.