Weiterbildungszeit statt Bildungskarenz
Ein halbes Jahr nach der Abschaffung
der Bildungskarenz tritt Anfang Juni
das Nachfolgemodell in Kraft: Die
Weiterbildungszeit bringt höhere Zu-
gangshürden und strenge Anforderungen.
AMS-Chef Kopf spricht im ORF-Interview
von "sinnvollen Einschränkungen" die
den "früheren Missbrauch" der
Bildungskarenz "massiv bekämpfen".
Die Weiterbildungszeit kann erst ein
Jahr nach der Anstellung beantragt
werden statt wie bisher nach einem
halben Jahr. Unmittelbar nach einer
Elternkarenz ist sie nicht mehr
möglich. Es gibt keinen Rechtsanspruch.
Anträge sind ab 8.Juni möglich.