VfGH zu nicht-binären Personen
Nicht-binäre Personen müssen sich
künftig nicht mehr als männlich oder
als weiblich bezeichnen lassen. Das hat
der Verfassungsgerichtshof entschieden.
Demnach können Menschen, die sich weder
als männlich oder weiblich identifizie-
ren, die Streichung ihres Geschlechts-
eintrags im Personenstands-Register
verlangen. Der Gerichtshof hält in
seiner Begründung fest, dass ein ent-
sprechender Eintrag oder eine Löschung
des Geschlechtseintrags nicht nur für
körperlich intergeschlechtliche
Personen gilt, sondern auch für
Personen, deren Geschlechtsidentität
weder männlich noch weiblich ist.