Gestrandete: Recht auf Entgelt
Erste Urlauber wurden mit einem Rück-
holflug aus der Nahost-Krisenregion
nach Österreich zurückgebracht. Dennoch
sitzen tausende Menschen womöglich noch
für einige Tage fest. Betroffene, die
dadurch nicht ihrer Arbeit nachgehen
können, sind aus arbeitsrechtlicher
Sicht “entschuldigt“, heißt es von der
Arbeitgeber sind verpflichtet, das Geld
aufgrund eines sogenannten "Dienstver-
hinderungsgrunds" weiter zu zahlen. Im
Gegenzug dazu müssen sich Dienstnehmer
allerdings bemühen, ihren Dienst so
schnell wie möglich wieder antreten zu
können, berichtet ORF-Steiermark.